Die Leistungsmengenbegrenzung, auch wenn diese vom Regierungsrat nun Leistungsvolumenbegrenzung genannt wird, widerspricht dem Grundgedanken des KVG’s diametral. Das KVG verlangt nämlich die freie Spitalwahl und vermehrten Wettbewerb. Der vom Regierungsrat vorgesehene Ausgleichsfonds will Mittel unter den Spitälern „solidarisch“ umverteilen. Die Qualitäts- und die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung, ebenfalls Grundsätze des KVG’s, werden dadurch verunmöglicht. Die Auslagerung der Psychiatrie wird durch den Regierungsrat auf die lange Bank geschoben, obwohl diese durch den Grossen Rat gefordert wurde. Auch mit den Organisationsstrukturen – kantonale Aktiengesellschaft oder Holding – hat der Regierungsrat offenbar vor, die Spitalversorgung im Kanton Bern wieder zurück in die Planwirtschaft zu führen.