Demo-Veranstalter können zur Kasse gebeten werden

Gemeinden können künftig Kosten von Veranstaltungen wie Kundgebungen und Demonstrationen, an denen es zu Ausschreitungen kommt, an die Verursacher weiterverrechnen. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen diese Bestimmungen einstimmig ab. Die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit seien durch diese Bestimmungen des Polizeigesetzes nicht beeinträchtigt. Auch die polizeiliche Observation ist grundsätzlich verfassungskonform. Damit wurden die zwei Hauptpunkte der Beschwerde einstimmig abgewiesen.

Heute hat das Bundesgericht seine Entscheide zur Beschwerde gegen das kantonale Polizeigesetz veröffentlicht. Die FDP ist sehr erfreut, dass das höchste Gericht die Beschwerde gegen die vom Grossen Rat beschlossenen und vom Stimmvolk mit überwältigendem Mehr angenommenen Bestimmungen zur Kostenauflage bei Veranstaltungen mit Gewaltanwendung abweist und diese ausdrücklich als verfassungskonform beurteilt. Auch die polizeiliche Observation ist grundsätzlich verfassungskonform. Die Weiterverrechnung der Kosten war der am meisten diskutierte Punkt in der Grossratsdebatte und wurde von Links-Grün bis nach Lausanne bekämpft.

Die gutgeheissenen Beschwerdepunkte sind Nebenpunkte. Bezüglich des Wegweisungsartikels betreffend Fahrende, welcher in der Grossratsdebatte eingebracht wurde, hatte die Regierung bereits im Rat rechtliche Bedenken geäussert.